Allgemeine Geschäftsbedingungen | Impressum
1. ANMELDUNG: :
Wir empfehlen Dir, Dich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwende nach Möglichkeit für Deine Anmeldung das Anmeldeformular. Fülle es bitte vollständig aus.
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Wir bestätigen Deine Anmeldung schriftlich.
2. ZAHLUNG:
Wir bitten Dich, eine Woche nach dem Erhalt unserer Rechnungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Deine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhälst Du als „qualifizierte Reiseunterlage" den Sicherungsschein.
Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ca. 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Die Reiseunterlagen werden Dir vom SPRACHCAFFE/ vom Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.
3. LEISTUNGEN, LEISTUNGSMÄNGEL:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt bzw. Internet sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
4. RÜCKTRITT:
Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Deinem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Dir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Trittst Du vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung von uns berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE bzw. Deinem Reisebüro bei dem Du Dich angemeldet hast. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Deines Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Du hast allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.
Bei Flugreisen beträgt die Rücktrittspauschale:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 70%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100%
des Gesamtreisepreises.
Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens
bleibt dem Reisenden vorbehalten.
Bei Reisen mit Buchung eines Apartments beträgt die Rücktrittspauschale:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 44. Tag bis 30. Tag vor Mietbeginn 40%
ab 29. Tag vor Mietbeginn je nach unseren Verpflichtungen gegenüber dem Leistungsgeber bis zu 100%..
Trittst Du Deine Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, so fällt der gesamte Reisepreis an. Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE erstattet. Der Nachweis keines Schadens oder eines geringen Schadens bleibt dem Reisenden vorbehalten. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten;
eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.
Unsere Schulen bieten sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führen die Schulen den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
5. REISE-RÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG:
Ersetzt werden dadurch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise. Bei Nichtantritt der Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung trägst Du einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten sofern keine akut notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung Anlass der Reiseabsage war.
6.UMBUCHUNG:
Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Deine Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit uns dies möglich ist. Solltest Du Dich nach Abschluss des Reisevertrages mit uns dazu entschließen, statt des ursprünglich gebuchten Sprachkurses einen anderen durchzuführen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 75,- berechnen.
7. HAFTUNG:Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
8. VERJÄHRUNG:Ansprüche wegen Reisemängel (§ 651 c - 651 f BGB) verjähren innerhalb von 12 Monaten. Diese Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte.
9. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG:
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
REISEVERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
Telefon: 069/61 09 120
Fax: 069/6 03 13 95
Email: info@sprachcaffe.info
www.sprachcaffe.de
HRB 25400 Frankfurt/M
INFO zur Fluganreise:
Bei Sprachcaffe fliegt Ihr nur mit anerkannten Fluglinien. Die Europäische Kommission hat eine Liste der Fluggesellschaften veröffentlicht, die den europäischen SIcherheitsstandards nicht genügen und deshalb für den europäischen Luftverkehr gesperrt sind. >>Mehr lesen
Büro in Frankfurt
Sprachcaffe Germany
Gartenstr. 6 - 60594 - Frankfurt/Main
Tel: +49(0)69 6109120
E-Mail: hochschule@sprachcaffe.com
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